Es wird
langsam eng

Bund und Länder haben sich aus der Verantwortung zur Schaffung des sozialen Wohnraums zurückgezogen

Der private Sektor kann diese Lücke nicht schließen. Die Bearbeitung von Baugenehmigungen wird durch sich permanent wechselnde Vorschriften sowie einer mangelhaften Ausstattung der Behörden gehemmt. Der gesamte Wohnungsbau erstickt an Bürokratie.

Die Kosten energetischer Sanierungen stehen oft im Missverhältnis zum klimarelevanten Nutzen sowie zum gesundheitlich zuträglichem Raumklima. Die Widerverwendung von sogenannten „mineralischen Abfällen“ stellen eine nicht genutzte Möglichkeit dar: Ressourcen zu schonen, Deponien zu entlasten, CO2 Ausstoß zu verringern und Kosten zu senken. Dieser Verantwortung entzieht sich der Staat. All das führt in Summe zu einer Verknappung des Wohnraumes, Mietkostenexplosion und gesundheitlicher Belastung der Bewohner.

Kurz und knapp:

  • Mehr sozialer Wohnungsbau
  • Staatliche Schaffung sozialer Wohnprojekte
  • Maklercourtagen sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen
  • und werden auf 2%  begrenzt
  • Entbürokratisierung und erleichterte Planungsverfahren beim Bauen

Was heisst das im Detail?

1) Wohnbau

Der Staat muss und wird wieder mehr in den sozialen Wohnbau investieren, bis die Wohnraumknappheit beseitigt ist. Damit werden die Mietpreisbremse und die daraus folgenden Regularien überflüssig. Die Bewirtschaftung bleibt beim Staat, Veräußerungen nur bei Nutzungsänderungen möglich. Die Mieten müssen für finanzschwache Schichten wieder bezahlbar werden, insbesondere die Mietnebenkosten.

Dies geschieht durch die staatliche Schaffung sozialer Wohnprojekte, die auch die energetische Nachhaltigkeit berücksichtigen. Somit entsteht eine neue bezahlbare Wohnkultur. Die Nutzer dieser Wohnungen sind auch zum Werterhalt dieser Einrichtungen verpflichtet.

2) Energetische Sanierung

Von der ESP werden Subventionen zur CO2-Reduzierung durch energetische Sanierung erleichtert und verlängert. Sanierungsmaßnahmen werden hinsichtlich der gesamten Nutzungsdauer bewertet! Der CO2-Fußabdruck muss von der Herstellung der Baumaterialien (Dämmung) bis zum Abriss des Wohngebäudes gesehen werden. Es muss untersucht werden, welcher Mehrwert wirklich hinter einem hochgedämmten Gebäude steckt.

3) Eigenheimförderung

Maklercourtagen sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen und werden auf 2% bundesweit begrenzt, um die Bürger in Ballungszentren wie Hamburg und München finanziell nicht zu benachteiligen und ihre Wohnungsnot nicht auszubeuten. Die Grunderwerbssteuer wird ebenfalls bundesweit auf 3% festgelegt.

4) Allgemein / Vereinfachte Baunormen

In Deutschland existieren heute rund 3300 relevante Baunormen (DIN; EN; ISO), das sind 18% mehr als vor 15 Jahren. Wir von der ESP sagen, es sollten in 4 Jahren weniger als 2000 sein. Mit dieser Entbürokratisierung und einem erleichterten Planungsverfahren senken wir die Kosten und machen das Bauen wieder möglich. Des Weiteren muss immer, wenn ein Neubaugebiet erschlossen wird, die Infrastruktur in Form von ÖPNV, Kitas, Schulen, medizinischen und sozialen Einrichtungen miteingeplant sein.

Um allgemein den Ausbau zu beschleunigen, muss ein gemeinwohlorientiertes Bodenrecht eingeführt werden, welches es dem Staat ermöglicht, das Vorkaufsrecht zu erwirken. Dies schafft einen leichteren Zugang zum Wohneigentum, entlastet die Ballungsräume und sorgt für einen Wandel in den Regionen, auf dem Land wie in den Städten.

5) Bauanträge

Private und öffentliche Bauanträge müssen schneller bearbeitet werden. Anfragen für Eigenheime und private Objekte müssen innerhalb von 3 Monaten, öffentliche Anträge innerhalb von 6 Monaten beantwortet werden. Ist eine begründete Ablehnung innerhalb der Frist nicht erfolgt, ist der Bauantrag stillschweigend anerkannt. Bei öffentlichen Aufträgen wird die Realisierungszeit grundsätzlich zur Qualität und dem Preis mit in die Auftragsprüfung und -vergabe aufgenommen. Hierbei gilt es realisierbare Grundregeln zu definieren, die von Architekten berücksichtigt werden und zu einem schnellen Genehmigungsverfahren führen.  

Großprojekte unterliegen einer interdisziplinären, über die beteiligten Ministerien hinweg organisierten Planung mit dem Ziel einer schnellen Bearbeitung und entsprechenden Rückmeldung an den „Bauherren“. Nach einer Genehmigung von Großprojekten wird ein professionelles und neutrales Projektmanagement eingesetzt, so dass Bauleistung -, Qualität- und Kostenentwicklung transparent gehalten werden und in regelmäßigen Reviews gemonitort werden.

Öffentliche Bauanträge, die dem Klimaschutz dienen, obliegen dem Grundrecht darauf und entgehen somit einem Hindernis des Widerspruchs. (Verfassungsgericht zum Klimaschutzgesetz Art.2 Abs.2 Satz 1 GG; Art. 14 Abs.1 GG; Art. 20a GG) Leerstände müssen zügiger angegangen werden. Lokale Immobilienteams werden eingeführt, um die Weiternutzung des Wohnraums zu ermöglichen und bürokratische Hemmnisse aus dem Weg zu räumen.