Deutschland-
schwerfällig & teuer

Ein Land reguliert sich kaputt.

Der deutsche Föderalismus sichert den Bundesländern Entscheidungsfreiheit und wirtschaftlichen Spielraum zu. Dazu stehen wir. Wir sehen die jetzige Struktur aber als überholt an, die Selbstständigkeit auch Einschränkungen birgt, so bei der Bildung, bei der Finanzleistung, bei Vorschriften und Gesetzen. Ebenso sind wir der Meinung, dass die Stadtstaaten dem Steuerzahler zu viel Geld kostet. Unser gesamtes Staatswesen ist schwerfällig und teuer. Der Länderfinanzausgleich ist leistungsfeindlich und ungerecht. Die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Länder erschwert einheitliche Regelungen und führt zu Blockaden. Die Digitalisierung hinkt im internationalen Vergleich hinterher. Der Bundestag und die Landtage sind zu groß und ineffizient. Direkte Demokratie durch Volksabstimmungen ist dem Bürger nicht möglich.

Kurz und knapp:

  • Ministerposten werden nur nach Berufslaufbahn
    und fachlicher Qualifikation vergeben
  • Einsparung von Ressourcen und Steuergeldern
    durch Reduzierung auf 12 Bundesländer
  • Ausbau des Onlinezugangs zu Verwaltungen und Behörden
  • Abschaffung politischer Immunität
  • Reduzierung der Wahlkreise und Abgeordneten
  • Neuregulierung des Länderfinanzausgleiches
  • Verbot von Parteispenden
  • Unabhängige Rundfunkanstalt

Was heisst das im Detail?

1) Digitalisierung / Online Zugangs Gesetz (OZG)

Durch das OZG haben sich Bund und Länder bereits im August 2017 dazu verpflichtet, bis Ende 2022 sämtliche Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Ende 2022 standen gerade einmal 33 von 575 Verwaltungsleistungen flächendeckend und nutzerfreundlich online zur Verfügung. Die Ursachen sind ungelöste strukturelle Probleme, etwa komplizierte Aufgabenteilungen, fehlende Standardisierung und mangelnde Verbindlichkeit in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Wir Ethisch-Sozialen sehen dies als ein Mahnmal an, zunächst vereinfachende Reformen aller betroffenen Verwaltungsleistungen durchzuführen und erst dann mit einer EDV - technischen Abbildung der stark vereinfachten und vereinheitlichten Prozesse zu beginnen.

2) Digitalisierung / Cyberkriminalität

Der in Deutschland verursachte Schaden durch Cyberangriffe betrug 220 Mrd. Euro im Jahr 2020. Wir von der ESP schaffen als erstes eine breit angelegte staatliche Beratung und finanzielle Förderung sowie die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Universitäten, Fachhochschulen und der Wirtschaft. Die Digitalisierung ist zum einen eine allgemeine Lebenseinstellung, bedarf zum anderen aber auch internationaler Spitzenleistung. Die ESP fördert beides durch Schließung des Kreises zwischen Bildung und Wirtschaft, da wir bereits in der Schule Berührungspunkte bilden und diese konsequent im weiteren Lebensweg ausbauen.

3) Bundesländer / Stadtstaaten

Die Bundesrepublik wird zur Einsparung von Ressourcen und Steuergeldern auf 12 Bundesländer reduziert, die Stadtstaaten mit den umliegenden Bundesländern fusionieren. Berlin verschmilzt mit Brandenburg, Hamburg mit Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz mit dem Saarland und Bremen mit Niedersachsen. Diese Einsparmaßnahmen ermöglichen uns die gegenfinanzierte Abschaffung des Solidaritätszuschlags.

4) Diäten / Parteispenden

Ein Verdienst eines qualifizierten Abgeordneten darf sich nicht unter dem eines S -DAX geführten Vorstands befinden (ca. 600.000 € jährlich). Im Gegenzug sind weitere entgeltliche Aktivitäten, Vorträge, Beraterverträge oder Gefälligkeiten untersagt. Daher fordern wir die Offenlegung aller Nebeneinkünfte und Rechtsgeschäfte, deren Bekanntmachung jedermann leicht zugänglich sein muss und die dem Vergleich des fremden Dritten standhalten. Parteispenden sind nur in bargeldloser Form möglich.

5) Politik / Anforderungen an Abgeordnete

Jeder deutsche Bundestags- und Landtagsabgeordneter muss mindestens eine 8-jährige Berufslaufbahn mit anerkannten Abschluss vorweisen können. Der Artikel 38 Abs. 3 GG muss entsprechend ausgestaltet werden. Minister müssen aus dem Fachgebiet kommen und unterliegen den gleichen Anforderungen. Ohne eine ausreichende Qualifikation ist eine Berufung ausgeschlossen.

6) Politik / Aufhebung diplomatischer Immunität

Jeder Abgeordnete ist Dienstleister für das Volk und muss sich dieser Verantwortung bewusst sein. Die politische Immunität ist ein überholtes Instrument der Vermeidung staatlicher Willkür und Einschränkung der Redefreiheit. Die ESP wird die politische Immunität abschaffen. Artikel 46 GG wird entsprechend geändert. Sollte ein Politiker vorsätzlich seine Pflichten verletzten oder gegen Gesetze verstoßen, wird dieser wie jeder andere Bürger voll haftbar gemacht.

7) Politik / Haftung

Sollten Politiker vorsätzlich das Volk geschädigt haben, werden diese voll haftbar gemacht. Im Zweifel für den Angeklagten. Beweislast liegt beim Kläger. Wir von der ESP begründen das wie folgt: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden indirekt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie vertreten die Interessen des ganzen Volkes, auch derer, die sie nicht gewählt haben. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und sie haben bei ihrer Parlamentsarbeit die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Mandatsträgers anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn der oder die Abgeordnete bei einer politischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle des Volkes zu handeln.

Abgeordnete, die ihre Pflichten verletzen, sind den Geschädigten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Mandatsträgers angewandt haben, so trifft sie die Beweislast. Für die Dauer der Zugehörigkeit zum Bundestag gelten Abgeordnete als Amtsträger im Staats-haftungsrechtlichen Sinne. Schließen Abgeordnete eine Versicherung (D&O) zur Absicherung gegen Risiken aus sein er beruflichen Tätigkeit ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen ihrer festen jährlichen Abgeordnetendiäten vorzusehen.

8) Politik / Abgeordnete Lebensumstände

Jeder Politiker und Abgeordnete wird über den unabhängigen Verfassungsschutz überprüft im Sinne eines vorbeugenden Sabotageschutzes.
Es dürfen keine macht beeinflussenden Faktoren (Personen mit besonderen Funktionen in Wirtschaft, Justiz, Lobbyismus etc.) vorliegen. Sollten diese nicht gewährleistet sein, muss der Abgeordnete so lange sein Amt niederlegen, bis seine Unbefangenheit bestätigt wird.

9) Politik / Bundestag / Wahlrechtsreform

Die ESP möchte die Anzahl der Wahlkreise auf 149 halbieren, indem zwei benachbarte Wahlkreise zusammengelegt werden. Am bestehenden Wahlsystem der Verhältniswahl und Direktwahl wird festgehalten. Der Bundestag wird somit aus 298 Abgeordneten zuzüglich Überhang- und Ausgleichsmandaten bestehen.

10) Politik / Bundestag / Anwesenheitspflicht

Bei sachbezogenen Beschlüssen ist für den zuständigen Minister Anwesenheitspflicht oder zwingend eine Vertretung angeordnet. Sollte beides mehrmals nicht geschehen sein, erfolgt die Abmahnung, die im Wiederholungsfall wegen ernsthafter Arbeitsverweigerung zur Ablösung führt.

11) Länderfinanzausgleich Bundesrepublik

Wir von der ESP möchten den Länderfinanzausgleich innerhalb der Bundesrepublik neu regulieren. Als Vorbild soll die drohende Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens mit einem bestellten Insolvenzverwalter dienen. Bundesländer, die wiederholt defizitär haushalten, müssen somit als Schuldner einen Sitz in der Landesregierung aus dem Bereich Finanzen an den Gläubiger abtreten, bis der Haushalt wieder ausgeglichen ist.

12) Lobbyismus / staatliche Rettungsschirme

Die heute bekannten staatlichen Rettungsschirme für Banken und Unternehmen werden mit der ESP abgeschafft. Denn fast keines der bedrohten Unternehmen wäre komplett pleite gegangen, es wäre lediglich eine Bereinigung des Marktes erfolgt. Eine bestehende Nachfrage regelt den Absatzmarkt automatisch, der Marktanteil eines Großunternehmens würde in aller Konsequenz auf mehrere mittelständische Unternehmen übergehen.

Es gehen somit keine Arbeitsplätze verloren, der Mittelstand würde gestärkt und der Wettbewerb nicht mehr verzerrt werden. Eine Ausnahme wäre die Vermeidung einer strategischen Machtübernahme mit Monopolcharakter oder negativer Marktbeeinflussung aus dem Ausland. In diesem Falle würde der Staat bei Aktiengesellschaften zuerst eine Kapitalerhöhung fordern, gefolgt von einem Erwerb von frei werdenden Aktien und einer entsprechenden Besetzung des Vorstands und Aufsichtsrates. Bei GmbHs oder ähnlichen Gesellschaftsformen erfolgt die Rettung durch Übernahme von mindestens 25,1 % der Gesellschaftsanteile.

13) Lobbyismus / Beraterverträge und Gutachten

Jeder Partei und jedem Abgeordneten ist es untersagt, Beraterverträge abzuschließen oder Gutachten kostenpflichtig zu beauftragen. Sollte es jedoch aufgrund von fehlenden Qualifikationen unumgänglich sein, so muss erst eine amtliche Bekanntmachung/Ausschreibung erfolgen und abschließend der Vertrag samt Vorgesprächen veröffentlicht und die Zahlungs- sowie Transferbedingungen transparent gemacht werden. Prüfstellen wären je nach Fachgebiet zum Beispiel der Bund der Steuerzahler, Universitäten oder der Bundes- und Landesrechnungshof.

14) Lobbyismus / Parteispenden und Spenden an Ministerien

Um den Verdacht der Befangenheit aus der Politik zu verdrängen, sind jegliche Parteispenden und Spenden an Ministerien strengsten untersagt.

15) Medien /Rundfunkbeitrag

Die ESP tritt für eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags und eine Gleichstellung mit vollständigem Wettbewerb zwischen allen Medienhäusern ein.

16) Staatsschulden / Reduzierung

Um unsere Staatsfinanzen langfristig solide zu halten, wird die ESP die Staatsschulden insgesamt auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene um jährlich 2 % reduzieren.

17) Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz muss seine hoheitlichen Aufgaben zum Schutz der freiheitlich – demokratischen Grundordnung frei von politischer Führung ausführen können. Der Verfassungsschutz ist aktuell sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene dem jeweiligen Innenministerium untergeordnet. Hier besteht die Gefahr, dass die Arbeit des Verfassungsschutzes jeweils politisch instrumentalisiert wird und eine unabhängige Kontrollfunktion durch das Innenministerium behindert wird.

Der Verfassungsschutz muss unabhängig von Ministerien oder Regierungen seiner Kernaufgabe nachkommen können. Führende Angestellte dürfen keine aktive politische Vergangenheit haben. Er sollte die Bedrohungslage fachlich bewerten und speziell die amtierenden Regierungsbeteiligten im Blick haben. Der Verfassungsschutz wird (wie der Bundesrechnungshof) zu einer obersten Bundesbehörde. Der Verfassungsschutz kann so nicht einfach von einer Regierung ausgehebelt werden.

18) Volksabstimmung fördern und betreiben

Wir von der ESP möchten die Bürger in wichtige Entscheidungen einbinden und Volksabstimmungen als demokratisches Grundprinzip etablieren. Das Ergebnis einer Volksabstimmung muss verpflichtend umgesetzt werden. Dazu werden wir Artikel 29 Abs. 6 GG ändern. Das bisherige politische Mitspracherecht nur alle vier bis fünf Jahre ist ethisch nicht vertretbar.