Damit sich
Arbeit wieder lohnt

Arbeit lohnt sich in vielen Bereichen nicht. 

Das jährliche Wirtschaftswachstum kommt nicht mehr bei den Arbeitnehmern an. Die Besetzung offener Stellen gestaltet sich aus Gründen von Fachkräftemangel (Akademiker, Meister, Handwerker), Jugendarbeitslosigkeit (mangelnde schulische Qualifikation für eine akademische Laufbahn und/oder Berufsausbildung) sowie teilweise schlechterem Verdienst bei Vollanstellung und Leiharbeit im Vergleich zum Bürgergeld samt Zusatzleistungen schwierig.

Führungspositionen werden nicht adäquat besetzt, da die fachliche Qualifikation oftmals nicht das Entscheidungskriterium darstellt (Quotenregelung). Der Standort Deutschland wird für Unternehmen zunehmend unattraktiver aufgrund von stetig wachsendem Bürokratiewahnsinn und Energiekosten.

Kurz und knapp:

  • Steuergleichheit und mehr Gerechtigkeit
  • 1  einheitliche Steuerklasse für alle
  • Wiedereinführung eines humanitären Jahres
  • Gleichstellung von Männern und Frauen
  • Modernisierung und Reduzierung des Beamten-Apparates
  • Standortförderung Deutschland
  • Entlastung der Arbeitgeber durch Einführung der 80% Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
  • Verpflichtende Einführung von 1 Euro-Jobs, um damit die AL II-Dauer deutlich zu verkürzen und die Eingliederungschancen zu erhöhen

Was heisst das im Detail?

1) Reformation

Wir von der ESP nehmen uns zum Ziel, das seit 30 Jahren geplante Arbeitsgesetzbuch innerhalb einer Legislaturperiode zu erstellen. Unzählige Einzelgesetze und Normen können so in einem einzigen Arbeitsgesetzbuch zusammengefasst werden, dadurch würde eine Vielzahl an doppelten Gesetzestexten entfallen. Durch dieses Arbeitsgesetzbuch sollen auch tariflos arbeitende Menschen ausreichend geschützt werden.

Auch sind wir der Meinung, dass der Arbeitsmarkt dynamisch ist und stark von der jeweiligen Konjunktur abhängt. Diese Tatsache findet zu wenig bis keine Berücksichtigung bei der Rechtsprechung. Wir erachten es als ethisch sinnvoll, die Gesetze zum Schutz aller und der gesamten Wirtschaft durch einen höheren Ermessensspielraum an diese dynamischen Umstände anzupassen. Somit wird es der Judikative ermöglicht, sensibler auf die jeweiligen Bedürfnisse einzugehen, mit mehr Parität bei der Beweislast und Urteilsfindung und ohne einen einseitigen Arbeitnehmerschutz.

2) Planungssicherheit Minijob & Midijobs

Das von der Ampelregierung eingeführte Sozialversicherungsgesetz § 20 Abs. 2 und 2a SGB IV hat die paritätische Verteilung der Sozialabgaben für Midijobber abgeschafft. Dies führt zu einer ungleichen, unkalkulierbaren finanziellen Überbelastung der klein- und mittelständischen Betriebe. Es ist somit ein Gesetz, das die Teilzeitjobs extrem unattraktiv und unflexibel macht sowie die betroffenen Kleinbetriebe gefährdet.

Ähnlich verhält es sich bei den sog. Minijobs, wenn eine nachträgliche Verpflichtung zur Sozialversicherung die Betroffenen unter Umständen bitter abstraft. Auch sind die Steuerbedingungen bei den sog. Minijobs äußerst ungünstig für Arbeitnehmer, sobald sie durch ihren Fleiß über die Verdienstgrenze hinauskommen. Diese ungleich schlechten Gesetze treffen insbesondere kleine Unternehmen sowie einkommensschwache Menschen mit einer niedrigen Tarifbindung. Von derzeit fast 9 Mio. [1] Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland sind ca. 16 % im Gesundheitswesen, 16 % im Einzelhandel, 10 % in der Dienstleistung, 8 % im Gastgewerbe und 6 % Prozent im Bereich Erziehung und Unterricht tätig. Alleine aus diesen 5 Bereichen sind über 56 % [2] der Beschäftigten  von der unangemessenen Umverteilung und Mehrbelastung betroffen. Im Gastgewerbe ist es weit mehr als jeder Zweite. Genau diese systemrelevanten Branchen, wie z.B. Gesundheitswesen und Pflege schlechter zu stellen, ist ethisch unverantwortlich. Diese Hemmnisse sind obendrein Killer [3] für Kleinunternehmen und den Mittelstand, die nicht in der Lage sind, die zusätzlich entstandenen Kosten einfach weiterzugeben.


Wir von der ESP sorgen für Erleichterung, Steuergleichheit, Planungssicherheit und deutlich mehr Gerechtigkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere für Frauen, die nur einen Teilzeitjob ausüben wollen. Das durchgängige Steuerkonzept der ESP lässt für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen planbaren und risikofreien Einsatz zu. Wir schaffen unzählige Reglementierungen im Bereich der 520€ Minijobs und der Midijobs bis 2.000 € ab, sodass diese mit einer regulären Arbeit vergleichbar gemacht und gleichbehandelt werden können. Zugleich wird eine einheitliche Steuerklasse eingeführt, was den Wegfall der Steuerklassen 1 bis 6 bewirkt. Eine Nachversteuerung aufgrund einer Arbeitszeitänderung oder wegen einer Neubeurteilung der Sozialversicherungspflicht entfällt somit ebenfalls. All das führt zu mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten bei einer gleichzeitig höheren Motivation mehr arbeiten zu können, ohne dafür bestraft zu werden.

Quellen:

[1] DIW Berlin: Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist größer als bislang angenommen

[2] Niedriglöhne | Arbeitsmarktpolitik | bpb.de

[3]https://www.bing.com/ck/a?!&&p=0fb815fdf268ab20JmltdHM9MTY3NTgxNDQwMCZpZ3VpZD0yY2QyMjk0ZC00MjMwLTY3OWItMjVjYS0zODljNDMyZTY2OTAmaW5zaWQ9NTE3Nw&ptn=3&hsh=3&fclid=2cd2294d-4230-679b-25ca-389c432e6690&psq=midijob+aufhebung+der+parit%c3%a4t&u=a1aHR0cHM6Ly93d3cuZGV1dHNjaGUtaGFuZHdlcmtzLXplaXR1bmcuZGUvbWlkaWpvYmJlci1hZXJnZXItd2VnZW4taG9laGVyZXItc296aWFsYmVpdHJhZWdlLWZ1ZXItdGVpbHplaXRrcmFlZnRlLTI0MjIyNy8&ntb=1

[4] § 20 SGB 4 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

3) 30 Stunden-Woche

Wir treten dafür ein, dass körperlich hartarbeitende Menschen (zum Teil aus dem Bauhandwerk und Pflegekräfte) auf deren Wunsch und ab einem gewissen Alter (etwa 50 Jahre) durch eine geringere Arbeitszeit von 30 Std./Woche entlastet werden können. Somit wird die Belastung verringert und das Ansehen dieser Berufsgruppen gefördert.

Um der erhöhten Effizienz in den 30 Stunden (75 % aus 40 h) Rechnung zu tragen, möchten wir den Arbeitnehmern anstatt 75 % des Lohns einen Lohnausgleich in Höhe von 85 % gewähren (entspricht einer 13,3%-tigen Lohnsteigerung). Um die zukünftigen Rentenbeiträge stabil zu halten, werden die Entgeltpunkte auf der Basis einer 40h-Woche (100 %) dem Rentenkonto gutgeschrieben (entspricht einer Rentensteigerung von 17,6 %).

Wer umgekehrt seine Arbeitszeit von 20 Stunden auf 30 Stunden aufstocken möchte, profitiert von den gleichen Konditionen, wie oben beschrieben. Damit wird zusätzlich dem Fachkräftemangel entgegengewirkt.

Ein weiterer Vorteil: Dieses neue Arbeitszeitmodell stellt hinsichtlich der Schichtplanung inklusive der Pausenregelung auch aus Arbeitgebersicht das Optimum dar, da 24 Stunden einfach in vier Schichten geteilt werden können.

4) Bildung / Humanitäres Jahr

Wir stehen für die Wiedereinführung des humanitären Jahres, nur eine Ausbildung und ein Studium befreien vom humanitären Jahr (siehe auch Programmpunkt F. 5). Das Angebot des humanitären Jahres sollte die gesamte Berufs- und Arbeitswelt inkl. der von Hilfsorganisationen, abdecken.

In diesem Jahr erhält der Humanitärdienstleistende den gesetzlichen Mindestlohn als Anerkennung für seine Dienste an der Gemeinschaft.
Das humanitäre Jahr sollte möglichst im Bereich des zukünftigen Berufswunschs gewählt werden, aus den zur Verfügung stehenden Angeboten, die durch Bund und Länder definiert werden.

Die Unternehmer und Organisationen erkennen sich in ihrer tragenden Rolle, verpflichten sich zur Mitwirkung und leisten ihren Beitrag.

5) Gleiche Chancen

Wir setzen uns ein für eine Gesellschaft und einen Arbeitsmarkt, in dem die Frauen und Männer die gleichen Chancen haben. Wir werden dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen, die sicherstellen, dass niemand aufgrund seines Geschlechts diskriminiert wird. Für uns steht das Individuum in seiner Einzigartigkeit im Vordergrund.

Strukturelle Hindernisse, die ein Geschlecht benachteiligen, werden wir beseitigen. Wir treten entschieden gegen jedwede Diskriminierung ein. Wir sind für echte Toleranz und konstruktive Rahmenbedingungen für alle. Der Artikel 3 Abs. 2 GG ist für uns bindend. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist hier ein gutes Vorbild. Studien belegen, dass gemischte Teams erfolgreicher arbeiten und wirtschaften. Somit ist Gleichstellung nicht nur ethisch richtig, sondern auch einer florierenden Wirtschaft zuträglich. Sind in bestimmten Branchen oder Hierarchieebenen Männer oder Frauen unterrepräsentiert, und es besteht dahingehend ein Beschäftigungsinteresse, treten wir dafür ein, den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts mit verbindlichen Maßnahmen zu erhöhen .

6) Stundenlohngarantie

Mitarbeiter, die nach Akkord- beziehungsweise per Stücklohn beschäftigt werden, haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn auf Basis der tatsächlich am Arbeitsplatz bereitgestellten und erbrachten Arbeitsleistung. Dieser wird in der Realität oft nicht erreicht. Die ESP setzt sich gegen eine Unterwanderung des Tarif- oder Mindestlohns ein.

7) Knebelverträge / Mittelstandförderung

Die Kombination aus Werkvertrag und Dienstvertrag im Vergaberecht ist sittenwidrig, denn sie führt zu einer einseitigen Knebelung der Auftragnehmer und tendenziell zu einer Überbelastung der Mitarbeiter. Der Auftraggeber, zumeist staatlich, muss gesetzlich verpflichtet werden, sich für eine Vertragsversion zu entscheiden. Bereits bestehende Verträge müssen unmittelbar und rückwirkend geändert werden (ex-nunc).

8) Vergaberecht / effektiver Umgang mit Steuergeldern

Die ESP möchte das Vergaberecht in Deutschland neu regeln. Planungen zeigen oft nur 50 % der voraussichtlichen Kosten, um eine Projektzusage zu erhalten. Das fördert die Kostenexplosion nach der Freigabe und Auftragsvergabe durch Nachtragshaushalte etc. Wir plädieren dafür, grundsätzlich die billigsten und teuersten Anbieter zu streichen und mit den verbliebenen in Verhandlungen einzutreten. Der Umgang mit Steuergeldern durch die Verantwortlichen, z.B. bei der Planung, Vergabe und Kontrolle öffentlicher Baumaßnahmen, muss weg vom alleinigen Prinzip des vermeintlich günstigsten (wirtschaftlichsten) Anbieters.

9) Vergaberecht / Sub-Sub-Unternehmer

Wir Ethisch Sozialen erachten es als unangemessen, wenn Auftragnehmer ihren Auftrag an Subunternehmer weiterreichen und somit eine Sub-Sub-Konstellation innerhalb eines Gewerkes herbeiführen. Diesen Handel mit Aufträgen zu Lasten des Mittelstandes und dessen Arbeitnehmern unterbinden wir.

10) Beamtentum / Zukunft

Die ESP möchte die einengenden Rahmenbedingungen (beispielsweise automatische Beförderungen) des Beamtentums aufheben und die Arbeit in staatlichen Organisationen beschleunigen, wo immer sinnvoll. Der Beamtenstatus im öffentlichen Dienst (mit Ausnahme der Judikative) wird einer intensiven Prüfung unterzogen. Die ESP ist der Meinung, dass viele staatlich Bedienstete lösungsorientierter arbeiten möchten und müssen. Niemand will verhindern, wenn er beschleunigen kann. Wir wollen eine Modernisierung (Produktivität und Wirtschaftlichkeit optimieren) in den Ämtern auf allen Ebenen mit den Bediensteten selbst. Konsequenterweise möchten wir die unterschiedlichen Entlohnungs- und

Sozialversicherungssysteme zwischen freier Wirtschaft und staatlichen Stellen aneinander angleichen. Diese Maßnahmen dienen der sozialen Gerechtigkeit innerhalb der Gesellschaft.

11) Mittelstandförderung

Wir von der ESP entlasten die Arbeitgeber durch Einführung der 80 % Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit. Werdende Mütter bleiben bei 100 %. Durch Teilnahme an einer arbeitnehmerfinanzierten Umlage kann der Differenzbetrag, die sogenannte Finanzlücke, durch eine Rückversicherung über der jeweiligen Krankenkasse ausgeglichen werden. Die Lohnersatzleistung für die Arbeitsunfähigkeit wird von derzeit 6 Wochen auf 4 Wochen reduziert.

12) Neuregelung Kündigungsschutz

Die Anzahl von pauschal 10 Mitarbeitern, ab denen der Kündigungsschutz greift, ist für den Mittelstand nicht mehr zumutbar. Zum einen sind 10 Mitarbeiter als Pauschale zu gering, aber zum andern auch zu unbestimmt. Der Kündigungsschutz sollte erst ab einer wöchentlichen und durchschnittlichen Mitarbeiterbeschäftigung von 1.000 Stunden greifen.

13) Standortförderung Deutschland

Der Produktionsstandort Deutschland muss zum einen wieder an Bedeutung gewinnen, und zum andern vor Krisen und Lieferengpässen gewappnet sein. Daher wird es unser Ziel sein, mindestens 30 % der Vorprodukte und Absatzware in Deutschland zu fertigen. Durch die Rückgewinnung dieser Produktionsprozesse werden Investitionsanreize für Unternehmen in infrastrukturschwachen Gebieten geschaffen. Dieses erreichen wir, indem wir den Investoren und Gründern lokale „Hindernisse -aus-dem-Weg-räum“-Arbeitsteams mit übergeordneten Kompetenzen zur Verfügung stellen. Zusätzlich werden eine Reihe von Steuerungsmechanismen (Steuererleichterungen oder höheren Abschreibungsmöglichkeiten etc.) angeboten. Durch diese Ansiedelung erfolgt ein Sog weiterer Investitionen und der Aufbau einer neuen Infrastruktur. Der positive Effekt für das ursprünglich strukturschwache Gebiet entlastet zeitgleich die Ballungszentren (win-win-Effekt).

14) 12-Monats-Ausgleichszahlung anstatt einmaliger Abfindung

Der heutige Kündigungsschutz mit seinem Abfindungssystem ist nicht mehr zeitgemäß. Zudem hilft er dem Gekündigten nicht für die Zukunft, denn in der Regel werden Mitarbeiter nur freigekauft. Viel zielführender als eine einmalige Abfindung erscheint uns Folgendes: Sollte ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz betriebsbedingt verlieren und ihm dadurch ein finanzieller Nachteil entstehen, so hat der ehemalige Arbeitgeber den Differenzbetrag aus dem alten Lohnanspruch zu den Lohnersatzleistungen, welche vom Staat während der staatlich geförderten Umschulung entrichtet werden, zu übernehmen. Für den ehemaligen Mitarbeiter entstehen so für eine Übergangsfrist keine finanziellen Nachteile. Dem ehemaligen Mitarbeiter steht dieser besondere Arbeitgeberanteil für längstens 12 Monate ab Ende des Beschäftigungsverhältnisses zur Verfügung, ungeachtet dessen, ob eine staatliche Umschulung während dieses Zeitraumes beendet werden kann. Der Anspruch erlischt automatisch, sobald der gekündigte Arbeitnehmer eine neue entgeltliche Beschäftigung ausübt, auch wenn die 12-Monatsfrist noch nicht verstrichen ist.

Dieses Vorgehen kann die Verantwortung gegenüber dem Mitarbeiter auf Weiterbeschäftigung innerhalb des Unternehmens fördern und wirkt gezielt einer Kündigung bereits im Vorfeld entgegen.

15) Direktionsrecht

In den letzten Jahren hat sich die Beweislast beim Direktionsrecht stark zugunsten der Arbeitnehmer verschoben. Das führte in aller Regel zu unnötigen Spannungen, Verhärtungen und Trägheit. Letzten Endes gingen die Leistungsfähigkeit und Entwicklung verloren. Die ESP möchte die Handhabung sowie Rechtsprechung beim Direktionsrecht (hinsichtlich der Zumutbarkeit eines neuen Arbeitsplatzes) auf eine paritätische Beweislast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ändern. Dies ermöglicht ein ausgewogenes und gleichwertiges Arbeitsumfeld und vermeidet drohende Konflikte am Arbeitsplatz.

16) Abmahnungen

Die Hürden eine qualifizierte verhaltensbedingte Abmahnung zu erwirken, stellen heute für den Mittelstand ein immenses Problem dar. Selbst kleinste Formfehler führen zur Unwirksamkeit. Die Folge sind häufige Reibungsverluste, die sich auf den gesamten Betrieb auswirken.
Wir sind davon überzeugt, dass die Rechtsvorschriften für Abmahnungen samt ihrer unzähligen K.O.- Kriterien, auf ein vernünftiges Maß reduziert werden müssen. Ausreichend wären aus unserer Sicht das „Wann, Wo und Was“ einer Abmahnung. Bevor es jedoch zur Abmahnung kommt, sollte unserer Meinung nach dem Dialog eine Chance gegeben werden. Der Arbeitgeber führt die Beweislast, dass ein Gespräch stattgefunden hat.

17) Meisterpflicht

Meister sehen wir als Wissensvermittlungsbrücke zwischen den Generationen. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, möchten wir die Einführung und finanzielle Förderung der Meisterpflicht in allen Handwerken. Dies erhöht signifikant die Anzahl der ausbildungsfähigen Ausbilder. Konsequenterweise werden wir den Zugang zu den Meisterschulen wie den Zugang zu Fach- und Hochschulen kostenfrei gestalten.

18) Tariflohn / Lohn und Sozialabgabenregulierung

Die ESP steht für eine ehrliche Bezahlung und wirbt für die Einführung von bundesweiten Tarifen für Löhne und Gehälter sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. So bekämpfen wir Lohndumping zwischen verschiedenen Bundesländern.

19) Sozialhilfeempfänger (1 Euro-Job) / Integratives Arbeiten

Derzeit kosten uns 3,65 Millionen AL II-Empfänger 21 Mrd. €, bei gleichzeitigen 1,5 Millionen offenen Stellen. Unser Ziel ist es, 1 Euro-Jobs verpflichtend einzuführen, um damit die AL II-Dauer deutlich zu verkürzen und die Eingliederungschancen zu erhöhen. Die Ausweitung und Intensivierung erfolgt durch Sozialarbeiter, welche die Integration von Langzeitarbeitslosen und/oder dauerhaften Sozialhilfeempfängern voranbringen. Die Teilnahme und das Mitwirken der 1 Euro-Jobber bestimmen die Höhe der sozialen Leistungen.

20) Zeitarbeit

Leiharbeit in der heutigen, oftmals als Daueranstellung praktizierten Form muss reformiert werden. Leihgaben werden auf 6 Monate bei einem Mandanten befristet, anschließend erfolgt der Betriebsübergang (Holding- oder Firmengruppen werden zusammengefasst). Es müssen alle tariflichen Bestimmungen des Einsatzbereichs eingehalten werden. Der Verleiher muss dem Arbeitnehmer auch bei Nichtverleihung den vollen Lohn bezahlen.