Was bleibt von
meinem Geld?
Die Bürger in Deutschland leiden unter der höchsten Steuerbelastung weltweit.
Die Steuereinnahmen wachsen stetig und reichen dennoch nicht. Das Steuersystem ist ungerecht,
unübersichtlich und überbürokratisiert. Viele der Steuern sind überflüssig und haben ein bizarres
und nicht mehr nachvollziehbares Regelwerk.
Wir bieten neue und erträgliche Lösungen und schaffen mehrere Steuerformen ab!
Kurz und knapp:
- Reduzierung auf eine einzige Lohnsteuerklasse
- Abschaffung des Solidaritätszuschlags
- Ersatzlose Streichung von 9 weiteren Steuern
- Einheitlicher MwSt.-Satz auf alle Produkte und Dienstleistungen
- Vereinfachung der Steuererklärung
Was heisst das im Detail?
Wir fordern die Einführung eines einheitlichen MwSt.-Satz auf alle Produkte und Dienstleistungen. Die Höhe soll aufkommensneutral sein. Etwaige Mehrbelastungen für Geringverdiener werden durch Sozialleistungen ausgeglichen.
Von der ESP wird eine Kohlenstoffsteuer eingeführt (Berechnung analog des Karbon-Foot-Print), die langfristig die meisten Steuerarten ablösen wird. Somit kommt es zu einer einheitlichen Steuer, die sich auf die Kohlenstoffemissionen des Konsums stützt (siehe hierzu unser Konzept Kohlenstoffsteuer).
Mit der ESP wird es nur noch eine Lohnsteuerklasse geben, die der heutigen StKl. 1 . Alle Menschen sollen gleichbehandelt werden.
Die ESP möchte eine Neueinteilung der Steuerprogression ab 24.000 € Jahreseinkommen mit 2% Progression zur Entlastung der Bürger, insbesondere von Familien mit minderem Einkommen. Der Höchststeuersatz wird bei 40% ab 240.000 € Jahreseinkommen pro Kopf liegen.
Die ESP möchte eine Neueinteilung der Steuerprogression ab 24.000 € Jahreseinkommen mit 2% Progression zur Entlastung der Bürger, insbesondere von Familien mit minderem Einkommen. Der Höchststeuersatz wird bei 40% ab 240.000 € Jahreseinkommen pro Kopf liegen.
Die Einkommensteuererklärungen sollen so einfach wie möglich gestaltet werden, wie z.B. nach schwedischem Vorbild per App. Hierzu übermittelt der Arbeitgeber die Grunddaten an das Finanzamt. Anschließend muss der Steuerzahler nur noch seine weiteren Einkünfte und abzugsfähigen Kosten mitteilen.
Der Solidaritätszuschlag wird ersatzlos gestrichen.
Zur Besteuerung von Groß-AG und Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, wird ein Phantomgewinn berechnet, der mit abzuführenden Abgaben belastet wird. Damit wird gewährleistet, dass auch diese Unternehmen ihren Anteil an der allgemeinen sozialen Verantwortung mittragen.
Einige Länder haben eher einfache Systeme gewählt, wie Bayern mit seiner Flächensteuer oder Baden-Württemberg mit seiner Bodenwertsteuer. Andere haben das unnötig komplexe Bewertungsmodell des Bundes übernommen. Die ESP tritt für ein einheitliches und vor allem einfaches Vorgehensmodell ein.