Wir
schaffen das?

In der Frage der Integration ist die Gesellschaft gespalten.

Menschen, die egal aus welchem Grunde zu uns kommen, müssen sich in den Arbeitsmarkt und Bildungssektor integrieren. Die derzeitige Bürokratie der Asylpolitik stellt ein Hindernis für Arbeitswillige dar. Der Staat schafft an dieser Stelle einen leichteren Zugang zu Sozialleistungen als zum Arbeitsmarkt; damit kann er den Integrationswillen untergraben.

Die Integration sowie die Förderung in unserem Land sind zum Teil mangelhaft und unsozial. Es fehlt an Angeboten zur Integration und an Konsequenzen bei Nichtteilnahme. Menschen, die keiner Verpflichtung nachgehen müssen, suchen sich andere Kanäle, die in Krawallen und Gewalttaten münden können. Das Sicherheitsgefühl sowie das Rechtsempfinden der Bevölkerung leidet unter der ungleichmäßigen Verteilung (Gesundheitswesen, Wohnraumbeschaffung etc.) und verringert die Bereitschaft des sozialen Miteinander.

Die Offenheit der Migrations- und Integrationsdebatte wird vermieden und die Gesellschaft gespalten.

Ohne Integrationswillen und Integrationsverpflichtung führt dies in einer Toleranzgesellschaft konsequent zur Selbstaufgabe durch Desintegration ein inakzeptables Ziel.

Kurz und knapp:

  • Einführung einer Clear-Card zur Identifikation und Integration
  • Reform des Asylrechts
  • Intensive Sprachförderung und -forderung für eine höhere Chance zur Integration in den Arbeitsmarkt
  • Konsquenterer Umgang mit Arbeitsverweigerern und Straftätern

Was heisst das im Detail?

1) Clear-Card

Aktuell wird bei der Einreise kein Führungszeugnis o.ä. verlangt. Wir treten dafür ein, dass jeder nicht EU-Bürger, der nach Deutschland einwandern möchte, vor einer Einreise eine neu einzuführende Clear -Card (CC) benötigt. Diese wird spätestens bei Grenzübertritt erstellt. Bereits eingereiste Bürger ohne deutschen Pass sind verpflichtet, sich innerhalb von einem Jahr diese CC anzueignen.

In dieser Clear-Card werden relevante personenbezogene Daten wie Fingerabdruck, Iris, biometrisches Bild oder DNA gespeichert und in Deutschland dem Einbürgerungsamt übermittelt. Personen mit Vorstrafen oder ohne Deckungszusage der Krankenkasse erhalten keine Clear - Card. Straftaten in diesem Sinne sind nur dann Straftaten, wenn sie nach deutschem Recht eine Straftat darstellen würden. Mit Aushändigung der Clear-Card ist die Person von einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis befreit und muss ihre Arbeitskraft durch berufliche Eignung am deutschen Arbeitsmarkt einbringen.

Sollte der Clear-Card-Träger wiederholt oder dauerhaft seine Arbeitskraft nicht einbringen und/oder straffällig werden (mit Bewährungs- oder Freiheitsstrafe), verwirkt er seinen Aufenthalt mit sofortiger Wirkung. Eine Wiedereinreise ist durch die Datenspeicherung ausgeschlossen.
Rechtschaffene Familienmitglieder dürfen weiterhin die Clear-Card tragen.

2) Asylrecht / Reform

Das Asylrecht ist aus ethischer Sicht eine verantwortungsvolle Aufgabe. Jedem Menschen in Not muss geholfen werden, ungeachtet der Ursachen seiner Flucht (Krieg, Religion, Verfolgung oder Armut und Hunger). Auch leiden wir mit den Menschen, die ihre Heimat verlieren. Deshalb plädieren wir für eine Reform des Asylrechts. Ein Asylantrag sollte daher genauso unbürokratisch wie eine Clear-Card behandelt werden. Bei der Seenotrettung plädieren wir dafür, dass die auf See Aufgenommen möglichst bis zur Klärung der Clear-Card wieder zum Abreisehafen oder zu dem am naheliegendsten Land gebracht werden.
Des Weiteren plädieren wir in der gesamtheitlichen Verantwortung dafür, die Beweggründe der Flucht zu erfragen und entsprechende Gegenmaßnahmen im Herkunftsland einzuleiten.

3) Integration / Sprache / Einbürgerung

Der Zuwanderer verpflichtet sich, die deutsche Sprache zu erlernen. Es soll jährlich ein Sprachtest mit aufsteigendem Anspruch bis zum Level B1 (gute Sprachkenntnisse und selbstständige Sprachverwendung) erfolgen. Der Einbürgerungstest soll im Hinblick auf Geschichte und Kultur mit einem höheren Anspruch als gegenwärtig eingefordert werden. In Abhängigkeit von persönlichen Leistungen im Berufsleben und nachweislicher erfolgreicher Integration kann frühestens nach 3 Jahren eine Einbürgerung begehrt werden. Sind beim Lernerfolg der deutschen Sprache keine Fortschritte erkennbar oder wird der Einbürgerungstest nicht spätestens beim dritten Versuch bestanden, behält der Zuwanderer ein Aufenthaltsrecht nur für die Dauer seiner Berufstätigkeit.

4) Inklusion / Integration von Menschen mit Handicap

Als Ethisch Soziale Partei sehen wir uns in der Verantwortung gegenüber Menschen mit Handicap und diese Verantwortung möchten wir mit der Gesellschaft teilen. Wir möchten an der Inklusion festhalten und sie fördern, insbesondere durch finanzielle Anreize für Unternehmen, unterstützt durch vom Amt für Versorgung und Familienförderung (Inklusionsamt) gestellte berufsbegleitende Berater. Der besondere Kündigungsschutz wird von vielen als abschreckend und unethisch angesehen und muss reformiert werden. Wie möchten viel lieber an einer gemeinsamen Gleichstellung für Menschen mit Behinderung arbeiten. Auch stehen wir dafür, dass Einrichtungen für Behinderte nicht abgelegen, sondern an Lokationen mit leichtem Zugang zum städtischen Leben liegen.